Angebote für Unternehmen:
Seit Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) am 1. Jänner 2006 haben öffentliche Webseiten barrierefrei zu sein – ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde somit bereits gesetzt.
Dieses Gesetz gilt in der aktuellen Version in Hinblick auf Webseiten derzeit nur für öffentliche Ämter, d.h. private Unternehmen sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Die Entwicklung der Informationstechnologie erleichtert aber Menschen mit Behinderung den Zugang zum World-Wide-Web. Immer mehr nicht-öffentliche Webseitenbetreiber stellen ihre Webseiten auf barrierefrei um.
Deswegen: beschränken Sie sich nicht auf die Mindestanforderungen, sondern nehmen Sie eine Vorreiterrolle ein. Dies bietet eine gute Möglichkeit, den Kunden- und Interessentenbereich zu erweitern.
Wir beraten Sie zu diesen Themen.
Unser Service:
- kostenlose Erstberatung
- Evaluierung und Erarbeitung von Konzepten
- Gutachten und Zertifizierung
Fachberatung und Fachplanung:
- Produkt- und Firmenunabhängig
- Begleitung von Planung und Bauausführung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit Einhaltung aller Gesetze und Normen bei Neu- oder Umbau
- Planung von Bodenleitsystemen, barrierefreien Eingängen und Räumen wie Sanitärbereichen u.a.
- Hilfestellung bei Ausschreibungen
- Sichere Gestaltung, Unfallprävention
- Barrierefreie Information, Orientierung, Evakuierung und Kommunikation
- Kontraste, Beleuchtung, Einrichtungsberatung
- Information zu Produkten und Hilfsmitteln
Ihre Vorteile:
- Sicherheit und Barrierefreiheit in Gebäuden sowie bei Außenflächen
- Bessere Orientierung und Information
- Qualitätsverbesserung, Wertsteigerung und Wertsicherung der Immobilie
- Rechtssicherheit und Kosteneinsparungen
- Marketingvorteil und neue KundInnen
- Höhere Zufriedenheit ihrer KundInnen und MitarbeiterInnen