Um Barrierefreiheit umsetzen zu können, muss das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent eingehalten werden. Wenn ein Sinn ausfällt, sind entsprechende Informationen durch einen anderen notwendig. Sie müssen deshalb mindestens für zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten“ zugänglich sein. Auch „Nichtbehinderte“ nutzen bei passender Gelegenheit vorteilhaft den einen oder den anderen Sinn, z. B. Klingeltöne oder Vibrationsalarm beim Mobiltelefon.
Sehbehinderung
So ergänzt z. B. bei Sehbehinderung bzw. Blindheit der Tastsinn die Informationsübermittlung. Mit Hilfe der Braille-Schrift bzw. tastbarer Normalschrift und tastbarer Bodenleitsysteme wird der Seh-Sinn ausgeglichen. Durch Audio-Hilfen können Sehbehinderte im Notfall alarmiert werden und ihnen Fluchtwege oder Eingänge gezeigt werden.
Hörbehinderung
Schwerhörigen und gehörlosen Menschen muss nach dem Zwei-Sinne-Prinzip die Information optisch vermittelt werden. Dabei ist zu beachten, dass jede der beiden Personengruppen unterschiedliche Bedürfnisse hat.
Menschen, die erst im späteren Leben gehörlos werden, sind meist vorrangig lautsprachlich geprägt, von Geburt an gehörlose Menschen jedoch vorrangig gebärdensprachlich und haben dadurch einen anderen Zugang zu Texten und zu Bildern.
In gleicher Weise haben häufig von Geburt an blinde Personen einen vergleichsweise schlechten Zugang zur Buchstabenschrift und einen guten zur Braille-Schrift.
Für schwerhörige Menschen spielt außerdem die Bau- und Raum-Akkustik eine wichtige Rolle, da eine gute Planung der Bau- und Raum-Akkustik stark zur Verbesserung der Kommunikation beitragen kann. Induktions-, Infrarot- oder Funkanlagen können ebenfalls zur besseren Verständigung beitragen.
Zwei-Sinne-Prinzip im Alter
Im Laufe des Lebens verschlechtern sich bei allen Menschen die Sinne mehr oder weniger. So benötigt beispielsweise eine Person ab 60 Jahren bereits doppelt so viel Licht als jemand mit 20 Jahren, um dasselbe erkennen zu können.
Hilfsmittel
Somit besteht die Aufgabe, die Sinne einerseits durch an den persönlichen Bedarf angepasste Hilfsmittel zu unterstützen. Das können sein: Brille, Lupe, Hörgeräte, sensorisch optimierte Angebote wie ausreichend große Kontraste, tastbare Beschriftungen u. Leitsysteme, Akustikbojen, hohe Leuchtdichte ohne Blendung, nachhall- und störgeräuscharme Räume mit hoher Sprachverständlichkeit, richtungslenkendes akkustisches Leitsystem für Fluchtwege, optische Alarmierungssysteme.