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Internationale Vorschriften

Drei EU Fahnen wehen im Wind

1995: Richtlinie Der Europäischen Kommission

Aufforderung der Europäischen Kommission an alle Mitgliedsstaaten, Anti – Diskriminierungsklauseln bei der Revision von Gesetzen und Verträgen aufzunehmen, um allen Menschen mit ihren Fähigkeiten die gebaute Umwelt, Dienstleistungen und Produkte zugänglich zu machen.

Mit dem EU-Vertrag von Amsterdam wurde 1997 der Artikel 13 eingeführt, der der Gemeinschaft die Befugnis verleiht, gegen Diskriminierungen anzugehen.

In der Folge wurde dieser Artikel durch den Vertrag von Nizza weiter abgeändert, um die Möglichkeit einer Annahme von Anreizmaßnahmen durch Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat zu Eröffnen.

Die Verpflichtung der Europäischen Union auf den Grundsatz des Diskriminierungsverbots wurde durch die Proklamierung der Charta der Grundrechte im Dezember 2000 bestätigt.

Um sicherzustellen, dass alle in der EU lebenden Menschen einen Rechtsschutz gegen Diskriminierungen genießen, verabschiedete der Rat im Jahr 2000 zwei Richtlinien:

  • Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der verschiedenen Menschen
  • Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Diskriminierungsverbot)
  • Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Ein Unionsweit einheitliches Niveau des Schutzes vor Diskriminierung und eine Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten

2003: Europäische Normungskonferenz „Accessibility for all“

Die Verpflichtung der Europäischen Kommission zur erfolgreichen Umsetzung von „Zugänglichkeit für alle“ und die Wichtigkeit einer Veränderung in Richtung einer Integration von „Design for all“ in den gesamten europäischen Markt bildeten die Hauptaussagen. Ein neues Bewusstsein für die wachsende Bedeutung von „Design for all“ für unsere Gesellschaft muss gefördert werden. Die Europäische Kommission anerkennt die Notwendigkeit einer sozialen und wirtschaftlichen Integration aller Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen in allen Bereichen des Lebens und der Partnerschaft sowie gleichen Zugangs zu Bildung und Arbeit.

2006: Europarat – einstimmiger Beschluss für verbesserten Zugang zu Infrastruktur und öffentliche Räume.

Aktionsplan von 2006 bis 2015 soll unter enger Einbeziehung nichtstaatlicher Organisationen in Europa wesentliche Verbesserungen schaffen. Das so genannte Design for all, also die Gesamtsicht auf dieses wichtige Anliegen, verfolgt das Ziel, bei allen Planungen und Bauvorhaben im Bereich Infrastruktur und in sonstigen öffentlichen Räumen soll durch Anwendung von integrativen Normen und Technologien möglichst allen Personengruppen ein unabhängiges Leben ohne Hindernisse ermöglicht werden.

Das trifft sowohl auf Menschen mit Beeinträchtigung, wie auch auf ältere Personen, Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder anderen Gegenständen die in öffentlichen Räumen mitgeführt werden, zu. Jene Personengruppe also, die bereits in der revidierten Europäischen Sozialcharta normiert ist.

2007: UN-Konvention für die Rechte von behinderten Menschen

Mit der Konvention erhalten 650 Millionen behinderte Menschen weltweit mehr Rechte. Ziel der UN-Konvention ist der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf barrierefreien, gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Bildung, Arbeit udgl. Diese Konvention schreibt die Rechte behinderter Menschen völkerrechtlich verbindlich fest.

Zusatzprotokoll gibt behinderten Menschen die Möglichkeit zur Anrufung eines internationalen Ausschusses, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

  • ISO 4190-1, Lift (Elevator) installation – Part 1: Class I, II, in and VI lifts
  • ISO 7176-5, Wheelchairs – Part 5: Determination of dimensions, mass and manoeuvring space
  • ISO 215424}, Building construction – Accessibility and usability of the built environment (Revision of ISO/TR 9527:1994)

Europäische Union

Entschließung zu den Menschenrechten behinderter Menschen, Amtsblatt C 17 vom 22. Januar 1996 ResAP(2001), Resolution on the introduction of the principals of universal design into the curricula of all occupations working on the built environment. Council of Europe. Committee of Ministers. 2001 (742nd meeting of the ministers deputies)

2008/164/EG – L 64/2008. Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die technische Spezifkation für die Interoperabilität bezüglich „eingeschränkt mobiler Personen“ im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem